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von Bernd Roloffs
Der Supergau ist noch mal verhindert worden.
Das EuGh hat entschieden, die Antwort fällt eindeutig aus: Das Ziel einer sicheren Arzneimittelversorgung erlaubt uns, dass Mitglieds-
staaten den Betrieb von Apotheken nur durch Apotheker zuzulassen.
In der Begründung wird unter anderem angeführt, dass es den Mitgliedsstaaten freisteht, auf welchem Niveau sie den Schutz der Bevölkerung gewährleisten wollen und wie dieses Niveau erreicht werden soll.
Wegen der genannten Gefahr sei es zulässig, die mit dem Vertrieb von Arzneimitteln vertrauten Personen strengen Anforderungen zu unterwerfen und den Verkauf von Arzneimitteln im Einzelhandel grundsätzlich Apothekern vorzubehalten. Ein Betreiber der Apotheker ist, verfolgt zwar das Ziel Gewinn zu erwirtschaften, doch sei davon auszugehen, dass er die Apotheke auch unter einem fachlichen Blickwinkel betreibt, in der seine Ausbildung, seine fachliche Erfahrung und die ihm obliegende Verantwortung mit einfließt.
Ist das eine Rückkehr zu alten Apothekerherrlichkeiten?
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