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Bildungsprämie / Prämiengutschein

Bildungsprämie / Prämiengutschein

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Weiterbildung mit finanzieller Unterstützung

Kurzinformation (Stand: 01.02.2012)

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt das Lernen im gesamten Lebenslauf. Mit Mitteln des Bundesministeriums und des Europäischen Sozialfonds (ESF) werden 50 Prozent der Kosten für eine Qualifizierungsmaßnahme, maximal € 500, in Form eines »Prämiengutscheins« übernommen.

Die Bildungsprämie erhalten Weiterbildungsinteressierte, die erwerbstätig sind und deren Jahreseinkommen € 20.000 nicht übersteigt. Dazu stehen Beratungsstellen bei Wirtschaftsorganisationen, Kammern und kommunalen Wirtschaftsförderungen (meistens IHK oder VHS) in Deutschland zur Verfügung. Sie wählen gemeinsam mit Ihnen geeignete Inhalte und Anbieter aus, bei denen Sie einen Prämiengutschein einreichen können, um bis zur Hälfte des Seminarpreises zu sparen.

Was Sie noch über die Bildungsprämie wissen sollten

  • Gefördert werden berufliche Weiterbildungen.
  • Es werden offene Kursangebote gefördert, jedoch kein Einzelunterricht.
  • Gefördert wird maximal € 500 pro Bildungsprämie bzw. 50% der Kursgebühr.
  • Der Teilnehmer einer Weiterbildungsmaßnahme entscheidet selbst bei welchem Anbieter er/sie die Weiterbildungsmaßnahme durchführen möchte. Die GEWK - Gesellschaft für europäische Weiterbildungskonzepte mbH muss auf dem Prämiengutschein eingetragen sein.
  • Die Bildungsprämie kann nur vom Teilnehmer selber bei der entsprechenden Beratungsstelle beantragt werden, nicht vom Weiterbildungsanbieter.
  • Die Gültigkeit des Prämiengutscheins ist auf 3 Monate befristet. In dieser Zeit muss der Scheck bei dem Anbieter eingelöst werden.
  • Gefördert werden nur die Teilnahmegebühren (Bruttobeträge), nicht aber Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung.
  • Inhouse-Schulungen (z.B. Ihres Arbeitgebers) werden nicht gefördert.

In Nordrhein Westfalen können Sie statt einer Bildungsprämie einen NRW-Bildungsscheck beantragen. Vorteil beim NRW-Bildungscheck ist, dass er auch für viele Inhouse-Schulungen gültig ist und ein Bildungsscheck sowohl vom Arbeitgeber wie von Privatpersonen beantragt werden kann. Bevorzugt gefördert werden beim Bildungsscheck »weiterbildungsferne Beschäftigte«.

Die GEWK akzeptiert Prämiengutscheine. Wir informieren Sie gerne, wie Sie einen Prämiengutschein für eine unserer Weiterbildungsmaßnahmen erhalten und an welche Beratungsstellen Sie sich wenden können.

Förder-möglichkeiten

Bezuschussung für Ihre Weiterbildung!
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