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NRW Bildungsscheck

NRW Bildungsscheck
 
Weiterbildung mit finanzieller Unterstützung
des Landes Nordrhein-Westfalen

 
Wenn Sie nicht in Nordrhein Westfalen wohnen, können Sie eine Bildungsprämie beantragen (Höchstsatz: € 500 pro Bildungsmaßnahme).

Kurzinformation zum Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen (Stand: 01.02.2012)

Der NRW-Bildungsscheck gilt bevorzugt für folgende Personen: Beschäftigte ohne Berufsabschluss, Zeitarbeitnehmer-/Innen, Berufsrückkehrende, befristet Beschäftigte und Menschen ab 50, die in NRW wohnen oder arbeiten. Diese Gruppen können jedes Jahr einen Bildungsscheck erhalten. Auch bei der Beantragung von Bildungsschecks durch Unternehmen erhalten diese Beschäftigtengruppen bevorzugt Bildungsgutscheine.

Im Rahmen eines bundesweiten einmaligen flächendeckenden Programms fördert das Land Nordrhein-Westfalen  Führungskräfte-Seminare und Management-Trainings. Mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds werden 50 Prozent der Kosten für ein Management-Training, maximal € 500, in Form eines »Bildungsschecks« übernommen.

Den Bildungsscheck können einzelne Personen oder Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen mit bis zu 250 Beschäftigten in Anspruch nehmen. Dazu stehen 175 Beratungsstellen bei Wirtschaftsorganisationen, Kammern und kommunalen Wirtschaftsförderungen in NRW zur Verfügung. Sie wählen gemeinsam mit Unternehmen geeignete Inhalte und Anbieter aus, bei denen der Interessent den Bildungsscheck einreichen kann, um bis zur Hälfte des Seminarpreises zu sparen.

Was Sie noch über Bildungsschecks wissen sollten

  • Gefördert wird maximal € 500 pro Bildungsscheck und Mitarbeiter.
  • Unternehmen von 10 bis zu 250 Mitarbeitern qualifizieren für diese Maßnahme.
  • Ein Unternehmen kann im Jahr bis zu 20 Bildungsschecks für seine Mitarbeiter erhalten, bzw. für Inhouse-Management Trainings Bildungsschecks für maximal 20 Mitarbeiter beantragen, wobei mindestens die Hälfte der Beschäftigten, die vom Betrieb einen Bildungsscheck erhalten, einer allgemein weiterbildungsferneren Beschäftigtengruppe angehören muss. Die maximale Fördersumme im Jahr beträgt somit 20 x € 500,- oder
    € 10.000 (brutto). Besondere Beschäftigtengruppen im Sinne des Programms sind: Beschäftigte, die seit mehr als 4 Jahren nicht mehr im gelernten Beruf arbeiten oder keinen Berufsabschluss haben, Beschäftigte von Zeitarbeitsunternehmen, Beschäftigte ab 50 Jahre, befristet Beschäftigte, Berufsrückkehrende.
  • Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten können bis zu 5 Bildungsschecks im Jahr erhalten. Die besonderen Bedingungen von oben (weiterbildungsferne Beschäftigte) gelten für sie nicht. Pro Person kann ein Bildungsscheck in 2 Jahren genutzt werden.
  • Der Mitarbeiter oder das Unternehmen entscheiden selbst bei welchen Anbieter er/es die Weiterbildungsmaßnahme durchführen möchte.
    Die GEWK - Gesellschaft für europäische Weiterbildungskonzepte mbH muss auf dem Bildungsscheck eingetragen sein.
  • Die Beratungsstelle gibt noch 2 weitere mögliche Anbieter an.
  • Der Bildungsscheck kann nur vom Mitarbeiter oder vom Unternehmen bei der entsprechenden Beratungsstelle beantragt werden, nicht vom Weiterbildungsanbieter.
  • Die Gültigkeit des Bildungsschecks ist auf 3 Monate befristet. In dieser Zeit muss der Scheck bei einem der drei verzeichneten Anbieter eingelöst werden.
  • Gefördert werden nur die Teilnahmegebühren (Bruttobeträge), nicht aber Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung.
  • Einzelschulungen werden nicht gefördert

Auch in Nordrhein Westfalen können Sie eine Bildungsprämie beantragen.  Vorteil beim NRW-Bildungscheck ist, dass er auch für viele Inhouse-Schulungen gültig ist und er sowohl vom Arbeitgeber wie von Privatpersonen beantragt werden kann.

Die GEWK akzeptiert Bildungsschecks. Wir informieren Sie gerne, wie Sie den Bildungsscheck für eine unserer Weiterbildungsmaßnahmen erhalten und an welche Beratungsstellen Sie sich wenden können.

Förder-möglichkeiten

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