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Bildungsprämie/ Prämiengutschein
– 50% Zuschuss für Ihre Weiterbildung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt das Lernen im gesamten Lebenslauf. Mit Mitteln des Bundesministeriums und des Europäischen Sozialfonds (ESF) werden 50 Prozent der Kosten für eine Qualifizierungsmaßnahme, maximal € 500 pro Person, in Form eines »Prämiengutscheins« übernommen. Bei einem Jahreseinkommen nicht höher als € 20.000.
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dungsscheck
– 50% Zuschuss für Ihre Weiterbildung
Das Land NRW fördert die betriebliche Weiterbildung und unterstützt Qualifizierungs-maßnahmen für Mitarbeiter und Betriebe (bis maximal 250 Mitarbeitern).
Der Zuschuss beträgt 50% der Maßnahme, maximal € 500 pro Mitarbeiter.
Bevorzugt werden ab Juni 2011 "weiterbildungsferne" Mitarbeiter, wie z.B. Berufsrückkehrende, befristete Beschäftigte oder Mitarbeiter über 50.
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Förderungen über das Wirtschaftsministerium und den Europäischen Sozialfond

Förderung von Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie Workshops
Seminare von 7 bis 20 Teilnehmenden können mit bis zu 1200,- gefördert werden.
Der Zuschuss beträgt 50 Euro/Stunde. Höchstens gefördert werden 24 Stunden mit 1.200 Euro. Die Teilnahmegebühr jedes Teilnehmenden muss mindestens 10 Euro je begonnenem 6-Stunden-Block betragen. Es können nur Veranstaltungen von mindestens 6 Stunden Dauer gefördert werden.
Antragsberechtigt sind Veranstalter von förderfähigen Informations- und Schulungsveran-
staltungen sowie Workshops. Dazu gehören beispielsweise Organisationen der Wirtschaft, z. B. Kammern und Verbände; Beratungsunternehmen und selbständige Berater, die überwiegend kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer schulen bzw. beraten.
Gründercoaching Deutschland
Das Gründercoaching Deutschland wendet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer in der Start- und Festigungsphase. Die Gründung bzw. Unternehmensübernahme darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Ausgeschlossen sind Coachingmaßnahmen vor der Gründung.
Zielgruppe und Förderzweck
Über einen Zeitraum von zwölf Monaten können sich sowohl Gewerbetreibende als auch Angehörige der freien Berufe von einem Coach betreuen lassen. Dabei kann es sich um die Vorbereitung von Finanzierungsgesprächen handeln, um die Ausarbeitung von Marketingstrategien oder auch um die Erstellung von Marktstudien.
Die Förderung besteht aus einem Zuschuss, den der Unternehmer erhält, um die Honorarkosten des Coaches bzw. Beraters anteilig zu finanzieren. Bemessungsgrundlage ist ein Beraterhonorar von maximal 6.000 Euro (netto). Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro.
Der Zuschuss beträgt maximal 50% oder 3.000 Euro.
Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe
Wenn Sie bereits Ihr Unternehmen gegründet haben und seit mindestens einem Jahr am Markt sind, können Sie die Hilfe von Unternehmensberatern in Anspruch nehmen, um Fragen und Herausforderungen, die sich bei der Unternehmensführung ergeben, gemeinsam anzugehen.
Die Förderung besteht aus einem Zuschuss zu den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Der Höchstzuschuss bei allgemeinen Beratungen beträgt 50 %, max. 1.500 Euro.
Allgemeine und spezielle Beratungen werden mit Zuschüssen von zusammen maximal 6.000 Euro gefördert.
Diese Beschränkung gilt nicht für Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen von Unternehmerinnen oder Migrantinnen und Migranten zur Unternehmensführung sowie Beratungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
- Die Förderungen erfolgen jeweils im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel